Der zweite Beirätedialog 2021 wird am 09. November 2021, 14-17 Uhr, online stattfinden. Forciert durch die Corona-Krise sowie unter dem Eindruck der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschland und einer Fülle an weiteren Extremwetterereignissen in diesem Sommer wird der Ruf nach einer nachhaltigen, gerechteren Zukunftsgestaltung immer drängender. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Gegen das im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz (KSG) hatten u.a. neun junge Menschen geklagt und bekamen vor dem Bundesverfassungsgericht in Teilen recht: Das Klimaschutzgesetz von 2019 sei unvereinbar mit den Grundrechten vor allem der jungen Generation. Der Entscheid erkennt damit Generationengerechtigkeit als einen zentralen Begründungszusammenhang für effektiven Klimaschutz an. In der Pressemitteilung zum Urteil heißt es, es dürfe nicht „einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Die demokratischen Entscheidungsspielräume der Politik erlaubten es nicht, die ökologischen Grundlagen menschlicher Existenz zu riskieren und damit wiederum die Demokratie und die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu untergraben.
In Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai das geänderte Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt, das am 24. Juni im Bundestag beschlossen wurde und am 25. Juni den Bundesrat passiert hat. Die Klimaschutznovelle stellt unter VII. Gesetzesfolgen II deutlich stärkere Bezüge zur Umsetzung der 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen (SDGs) her. Über die Klimagerechtigkeit hinaus wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aber auch in anderen Politikfeldern Wirkung entfalten, auch wenn dies bislang meist noch eher abstrakt formuliert wird.
Mit dem zweiten Beirätedialog 2021 laden Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 und SDSN Germany zu einem Austausch über die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts für die wissenschaftliche Beratung in den verschiedenen Sektoren und Politikfeldern ein. Welche Konsequenzen ergeben sich für Gesetzgebung und Politikgestaltung? Welche Synergien und Zielkonflikte lassen sich innerhalb und zwischen den Politikfeldern identifizieren, wenn wir bestehende und zukünftige Maßnahmen und Politiken vor dem Hintergrund des Beschlusses und mit Blick auf eine gerechte Zukunftsgestaltung betrachten? Ergebnisse des Dialogs sollen in die Arbeit von Bundestag und Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode einfließen.