Die Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens am 2. Dezember 2015 war ein Meilenstein im multilateralen klimapolitischen Prozess. Denn erstmals einigten sich 197 Staaten in Form eines völkerrechtlich bindenden Vertrags darauf, ehrgeizige Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen zu unternehmen. Die Vertragsstaaten verfolgen dabei das Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und idealerweise auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (das vorindustrielle Niveau ist der Mittelwert der Jahre 1850-1900) zu begrenzen. Den Verhandler*innen des Abkommens war klar, dass die Ziele von Paris nur durch Kooperationen auf internationaler Ebene erreicht werden können. Neben den sog. Nationally Determined Contributions (NDCs), also den Klimaschutzzielen der Vertragsstaaten selbst gibt es auch Möglichkeiten für Staaten sowie privatwirtschaftliche Unternehmen, ihre Emissionen über internationale sog. Offsetting-Maßnahmen zu reduzieren. Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens bietet dafür spezielle Kooperationsformate und die rechtliche Basis für marktbasierte Klimaschutzinstrumente.1
Welche Kooperationen sind unter dem Pariser Klimaschutzabkommen möglich?
Zum einen können die Vertragsstaaten freiwillig und direkt miteinander kooperieren (Art. 6.2). So ist es möglich, dass Minderungsmaßnahmen von Treibhausgasen (u.a. Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Fluorchlorkohlenwasserstoffe) in einem Land umgesetzt und die daraus resultierende Minderungsmenge in ein anderes Land transferiert und mit dem nationalen Klimaschutzziel verrechnet wird. Dem Klima ist es nämlich egal, wo die Emissionen eingespart werden. Wichtig dabei ist: Doppelzählungen von Emissionen müssen vermieden werden. Das bedeutet, beide Staaten würden sich die Minderungsmenge auf ihr Klimaziel anrechnen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, über den neu geschaffenen Nachhaltigkeitsmechanismus (Art. 6.4) auch Akteure aus dem Privatsektor zu mobilisieren. Alle Aktivitäten unter Art. 6.4 sollen von einer internationalen Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, die allerdings noch nicht näher spezifiziert ist. Bei allen Aktivitäten, die unter Artikel 6.4 fallen, müssen gemeinsame Regeln, Vorgehensweisen und Verfahren berücksichtigt werden. Als weitere Option wurde die Möglichkeit zur Nutzung nicht-marktbasierte Ansätze geschaffen (Art. 6.8). Dazu können u.a. Technologietransfers oder finanzpolitische Maßnahmen zählen.
CO₂-Kompensation durch Unternehmen – ist das jetzt gut für das Klima?
Immer mehr Unternehmen verpflichten sich im Zuge der Bedeutung von Klimaschutzgesetzen und entsprechender Nachfrage im Markt zu sog. Netto-Null Emissionen. Netto-Null bedeutet, dass alle durch den Menschen verursachten Treibhausgase durch Reduktionsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden sollen. Doch wie funktioniert das bei Unternehmen? Im Mittelpunkt stehen dabei die CO₂-Märkte. Durch den Handel von Treibhausgaszertifikaten können Unternehmen ihre eigene Klimabilanz aufbessern. Treibhausgaszertifikate werden ausgegeben, sobald Emissionen durch ein Klimaschutzprojekt an einem Ort eingespart werden, z.B. können das Projekte sein, die den Ausbau von Solarstrom, Wasserkraft oder Biogasanlagen fördern. Hierbei geht es um Orte, wo der Klimaschutz pro Tonne CO₂ günstiger ist als im eigenen Land. Unternehmen können nun diese Zertifikate kaufen. Bei der freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der klimawirksamen Emission bei der Herstellung eines Produkts berechnet.2 Durch den Kauf von Zertifikaten können die verbleibenden Emissionen somit kompensiert werden. Wichtig dabei ist, dass es ohne die geleistete Kompensation das Klimaschutzprojekt nicht geben würde. Nur so handelt es sich um eine sog. „zusätzliche“ Klimaschutzmaßnahme.3 Das klingt fast so, als könnten Unternehmen sich jetzt zurücklehnen und durch den Kauf von Zertifikaten das Klima retten? Weit gefehlt! In erster Linie sollte es um Emissionsvermeidung- und reduzierung gehen. Unternehmen müssen ihre eigenen Lieferketten dekarbonisieren. Wenn sich Unternehmen als klimaneutral vermarkten, indem sie lediglich die Emissionen CO₂-intensiver Produkte durch den Kauf von Zertifikaten kompensieren, dann ist das ein klarer Fall von Greenwashing. Das bedeutet, dass sich Unternehmen als nachhaltig verkaufen, um Konsument*innen ein gutes Gefühl beim Kauf ihrer Produkte zu geben, aber in Wirklichkeit keine entsprechenden Maßnahmen in ihre Wertschöpfungsketten implementieren. Ganz nach dem Motto: Klimasünden sind okay, solange Unternehmen dafür bezahlen.
Ich bin weder Spitzendiplomat*in noch Unternehmer*in: Was kann ich als Privatperson tun, um meinen CO₂-Verbrauch zu kompensieren und einen Teil zum Pariser Klimaschutzabkommen beizutragen?
Zunächst einmal solltest du wie beschrieben versuchen, deinen privaten CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Ganz vermeiden lassen sich Emissionen nämlich nicht. Dabei könnte schon helfen, wenn du deinen eigenen CO₂-Ausstoß berechnest. Den kannst du z.B. mithilfe vom CO₂-Rechner des Umweltbundesamtes einfach ermitteln.4 So kannst du dir erst mal einen guten Überblick verschaffen, in welchen Bereichen (Wohnung, Mobilität, Ernährung) du versuchen könntest, CO₂ einzusparen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Möglichkeiten für dich. Du kannst z.B. deine Flug- oder Bahnreisen kompensieren. Das geht meistens durch einen einzigen Klick während deiner Onlinebuchung. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, kannst du einen der zahlreichen Anbieter für Kompensationsmaßnahmen nutzen. Zusätzlich kannst du auch deine Autofahrten kompensieren, sowie alle Emissionen, die im alltäglichen Leben anfallen. Schau doch einfach bei einem der zahlreichen Anbieter vorbei, aber achte dabei auf Seriosität. Seriöse Anbieter priorisieren die Vermeidung und Reduzierung von Emissionen immer gegenüber Kompensationen. Sie fragen individuelle Daten ab, lassen das Klimaschutzprojekt durch unabhängige Dritte prüfen und bieten ihr Angebot transparent an.5 Doch merke dir: Deine CO₂-Kompensation rettet noch lange nicht das Klima! Kompensationen sind schon mal ein guter Anfang, die Politik muss aber die richtigen Weichen stellen, damit wir die Transformation schaffen. Das kannst du wiederum durch deine Wahlstimme beeinflussen!
1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.carbon-mechanisms.de/grundlagen/das-uebereinkommen-von-paris-und-dessen-artikel-6
2 Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation
3 Ebd.
4 Umweltbundesamt CO₂-Rechner: https://uba.co2-rechner.de/de_DE/
5 Umweltbundesamt Fact Sheet: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Factsheet_Freiwillige-Kompensation.pdf?__blob=publicationFile&v=12